Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Vermietungs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Jahn & Mehler GbR
§ 1 Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.
§ 2 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Wahl der Versandart wird vom Verkäufer vorgenommen. Vereinbarte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
§ 3 Zahlung
Lieferungen erfolgen ausschließlich per Vorauskasse, es sei denn, dass eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Soweit gegen Rechnung geliefert wurde, ist diese sofort ohne Abzug zahlbar.
§ 4 Beanstandungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Fehler zu untersuchen. Mängelrügen sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft der Ware unter genauer Angabe der einzelnen Mängel schriftlich vorzubringen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung seiner gesamten Forderung aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Auf das Verlangen des Verkäufers hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§ 6 Widerrufs- und Rückgaberecht nach dem FernAbsG
Das Fernabsatzgesetz gilt nur für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Der Käufer kann alle bei dem Verkäufer gekauften Artikeln innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an den Verkäufer zurücksenden. Ausgenommen sind: Leuchtmittel, Tonabnehmersysteme, Ersatzteile, Fluide, Kabel- und sonstige Zuschnitte, extra bestellte Ware sowie alle in § 3 II FernAbsG genannten Artikel. Der Kaufpreis wird erstattet, sofern die Ware sich in ungebrauchtem zustand, originalverpackt und komplett inkl. allem Zubehör wie Garantiekarte, Bedienungsanleitung, Kabel etc. befindet. Die Versandkosten der Rücksendung werden dem Käufer erstattet, wenn
1. Die Rücksendung von einer deutschen Lieferadresse erfolgt und
2. der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich widerrufen oder die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt hat und
3. der Wert der Rücksendung über 40 € liegt.
Für den Fall der beabsichtigten Rücksendung wird dem Käufer auf Anforderung von dem Verkäufer kostenlos eine Freeway-Marke zugestellt. Der Ersatz der Versandkosten erfolgt in jedem Fall max. in Höhe der dem Verkäufer entstehenden Kosten für eine Freeway-Marke, welche auf Wunsch mitgeteilt werden. Der Käufer erhält ebenfalls eine Freeway-Marke, falls die Ware Mängel aufweist. In allen anderen Fällen sind die Versandkosten vom Käufer zu tragen.
Der Verkäufer behält sich vor, für die Nutzung der Ware einen angemessenen Betrag zu berechnen und diesen unmittelbar von dem zu erstattenden Kaufpreis abzuziehen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Ware nicht oder in nicht unbeschädigter Originalverpackung zurück geschickt wird.
§ 7 Sonderbedingungen für die Vermietung
1. Versicherungspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, für die Vertragsdauer die Mietsache zum Neuwert gegen die Risiken des Untergangs, Verlustes und der Beschädigung auf eigene Kosten zu versichern. Der Mieter tritt mit Abschluss des Mietvertrages sämtliche Ansprüche aus vorstehenden Versicherungsverträgen sowie Ansprüche gegen etwaige Schädiger und deren Versicherer an den Vermieter ab. Dieser nimmt die Abtretung hiermit an.
2. Instandhaltung
Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache während der Vertragsdauer auf seine Kosten ordnungsgemäß zu warten, instand zu halten und instand zu setzen.
3. Untervermietung / Gebrauchsüberlassung an Dritte
Der Mieter ist zur Untervermietung bzw. jedweder entgeltlichen oder unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Mietsache nicht berechtigt.
4. Informationspflicht des Mieters
Der Mieter hat sämtliche Störungen an der Mietsache unverzüglich zu melden. Des Weiteren sind alle im Zusammenhang mit der Mietsache stehenden etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere:
- Bei beschlagnahmen durch Dritte
- Bei Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen die die Mietsache beeinträchtigen oder gefährden
- Bei Vergleichs- oder Konkursanträgen über das Vermögen des Mieters
5. Haftung des Vermieters
Die Ansprüche der §§536,537 BGB stehen dem Mieter nur dann zu, wenn die eingeschränkte Tauglichkeit der Mietsache trotz Beseitigungsversuchen des Vermieters über einen Zeitraum von 10 Tagen gerechnet ab Beginn der Beseitigungsversuche nicht behoben worden ist und dem Vermieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6. Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache ist nach Vertragsende unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Wird ein vereinbarter Rückgabetermin nicht eingehalten, so ist für den Verzugszeitraum der Mietzins pro Tag zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
7. Rücktritt des Mieters
Der Transport bzw. die Anlieferung der Mietsache erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters.
9. Haftungsbeschränkung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 9 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern rechtlich zulässig, ist in Fulda.
Plakatierungsbedingungen
§ 1 Mindermengenzuschlag
Bei einer Gesamtplakatierungsmenge unter 40 Stück, wird ein Mindermengenzuschlag von 35,00 € netto erhoben.
§ 2 Plakatierungsanträge
Plakatierungsanträge können gerne auf Wunsch von uns beantragt werden. Hierfür veranschlagen wir 6,00 € netto / Plakatierungsantrag. Die Genehmigungsanträge werden im Kundenauftrag beantragt und von den Städten / Gemeinden direkt an den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 3 Vorlaufzeit Plakatierungsanträge
Plakatierungsanträge sind min. 1 Woche vor Aufstellung bei uns und / oder den Städten / Gemeinden einzureichen.
§ 4 Expressplakatierung
1. Plakate sind min. 5 Werktage vor Aufstellungsbeginn in unserem Hause anzuliefern. Bei späterer Anlieferung kann die Aufstellung am Stellungsdatum nicht gewährleistet werden. Hier wird eine Aufstellung in jedem Fall per Express erfolgen, wobei ein Expresskostenzuschlag von 0,80 € netto / Plakat oder min. 60,00 € netto berechnet wird. Da wir eine gewisse Stückzahlabhängige Vorlaufzeit benötigen, können wir bei Expressplakatierung nur eine Aufstellung innerhalb 48 Stunden garantieren.
2. Expressplakatierungen bei Auftragserteilung ab 5 Werktage vor Aufstellungsbeginn oder später, bitte zusätzliche Kosten und Durchführbarkeit Anfragen! (Abhängig von den kurzfristigen Genehmigungen der Städte / Gemeinden)
§ 5 Zusatzleistungen (Bilderdokumentation / Standortnachweis / Anbringung Terminfahnen)
1. Bilderdokumentationen können auf Wunsch durchgeführt werden. Diese werden mit 2,00 € netto pro Bildnachweiß extra berechnet. Bilddokumentationen müssen im Vorfeld angefordert werden, da sonst zusätzlich zu der Gebühr noch Fahrt- und Personalkosten entstehen, da die komplette Route im Nachhinein nochmals abgefahren / wiederholt werden muss.
2. Standortdokumentationen nach Adressen werden aufgrund der ständig wechselnden Standorte und des hierdurch verursachten hohen Aufwandes NICHT durchgeführt. Der Genaue Standpunkt kann allerdings in den Fotoeigenschaften über das Geo-Tagging anhand der exakten Koordinaten selbst ermittelt werden.
3. Ausnahme: Für Fulda können wir dem Auftraggeber die Aufstellroute auf Anfrage ausschließlich nach Straßen benennen.
4. Anbringung von Terminfahnen werden aufgrund des zeitlichen Mehraufwandes mit 0,80€ netto / Plakat extra berechnet.
§ 6 Plakatierungsstandorte
Die Plakate werden von uns, nach eigenem Ermessen, an den bestmöglichen, freien Aufstellungsorten plaziert. Vorgeschriebene Standpunkte können wir leider nicht einhalten, da die Standpunkte nicht von den Städten / Gemeinden vergeben werden und somit alle Standorte für jeden Genehmigungsinhaber frei nutzbar sind. Dies führt dazu, das die Standorte von jeder einzelnen Plakatierung zur nächsten differenzieren.
§ 7 Umplatzierung
Nachträgliche Umplazierungen können auf Wunsch kostenpflichtig durchgeführt werden. Umplazierung in Eigenregie des Auftraggebers ist ohne vorherige Absprache nicht gestattet! Dies kann u.U. zu Bußgeldern der Städte / Gemeinden führen, wenn wir diese dadurch bei der Rückholung nicht mehr finden! Bußgelder hierdurch werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 8 Dienstleistungsumfang / Versicherung
1. Unsere Dienstleistung ist mit der Beklebung, Aufstellung und Rückholung vollständig erfüllt. Für Vandalismus oder Diebstahl an den Plakatständern kann keinerlei Werbeausfall- oder Schadenersatz geltend gemacht werden. Desweiteren ist von uns kein Ersatz für beschädigte, entwendete oder zerstörte Plakatständer zu leisten.
2. Schäden, die an unseren Plakatständern durch Vandalismus oder Diebstahl entstehen, sowie Sachschäden, die durch unsere Plakatständer verursacht werden könnten, sind unsererseits versichert und obliegt nicht der Versicherungspflicht des Auftraggebers.
§ 9 Auftragsbestätigung
Der Auftraggeber erkärt sich bei Auftragserteilung mit unseren Plakatierungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden und bestätigt diese mit Auftragsvergabe zur Kenntnis genommen zu haben.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.